Welche Rechte und Pflichten hat der
Elternbeirat ?
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter
anderem:
- die Interessen der Eltern der Schüler zu
vertreten;
- den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu
informieren und auszusprechen;
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und
Lehrkräften zu vertiefen;
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der
Eltern zu beraten;
- die Entscheidung über einen
unterrichtsfreien Tag zu beraten;
- über die Verwendung von Lernmitteln zu
beraten;
- bei Verfahren, die zur Entlassung eines
Schülers führen können, gehört zu werden;
Kann der Elternbeirat überhaupt
etwas erreichen ?
Ja, er kann! Grundsätzlich sind im
Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten
die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte
diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen
einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen
gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin
bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der
Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die
Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können
Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen
Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
Soll ich mich in den Elternbeirat wählen
lassen ?
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet
die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu
sein und mitbestimmen zu können.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern
engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit.
Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern.
Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler
und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.
Wie oft wird der Elternbeirat gewählt ?
Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Grund- und Mittelschulen, zwei
Jahre an Gymnasien und Realschulen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf
der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der
Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.
Hier noch ein Link zu:
Schule und Familie - Verantwortung gemeinsam warnehmen - Rechte und
Aufgaben der Eltern und Elternvertretung in der Schule
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