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 Welche Rechte und Pflichten hat der 
		Elternbeirat ?
 
 Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter 
		anderem: 
			die Interessen der Eltern der Schüler zu 
			vertreten;den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu 
			informieren und auszusprechen;das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und 
			Lehrkräften zu vertiefen;Wünsche, Anregungen und Vorschläge der 
			Eltern zu beraten;die Entscheidung über einen 
			unterrichtsfreien Tag zu beraten;über die Verwendung von Lernmitteln zu 
			beraten;bei Verfahren, die zur Entlassung eines 
			Schülers führen können, gehört zu werden; Kann der Elternbeirat überhaupt 
		etwas erreichen ?
 Ja, er kann! Grundsätzlich sind im 
		Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten 
		die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte 
		diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen 
		einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen 
		gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin 
		bekommen. Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der 
		Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die 
		Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können 
		Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen 
		Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
 Soll ich mich in den Elternbeirat wählen 
		lassen ? Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet 
		die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu 
		sein und mitbestimmen zu können.Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern 
		engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. 
		Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. 
		Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler 
		und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.
 
 Wie oft wird der Elternbeirat gewählt ?
 
 Die Amtszeit beträgt ein Jahr an den Grund- und Mittelschulen, zwei 
		Jahre an Gymnasien und Realschulen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf 
		der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der 
		Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats.
   Hier noch ein Link zu:
 Schule und Familie - Verantwortung gemeinsam warnehmen - Rechte und 
		Aufgaben der Eltern und Elternvertretung in der Schule
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